Liebe Mitglieder,
seit gestern Abend ist das 4. Infektionsschutzgesetz des Bundes veröffentlicht.
Folgende wichtige Änderungen (für die Inzidenz ab 100) gibt es nach der 4. IfSG:
„die Ausübung von Sport ist nur zulässig in Form von kontaktloser Ausübung von Individualsportarten, die allein, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Hausstands ausgeübt werden“
Diese Regelung tritt ab heute (Freitag) in Kraft und löst damit die bisherige Regelung ab.
Das heißt, 3er-Flights/4er-Flights sind nur noch mit dem eigenen Hausstand möglich.
Euer Team vom GC Gäuboden